Bund, 12.08.2020
Regelung der organisatorischen Ausgestaltung des Klimarates
Durch das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde der Expertenrat für Klimafragen geschaffen. Die Bundesregierung hat am 12. August 2020 seine fünf Mitglieder ernannt. Für den Expertenrat für Klimafragen wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die organisatorische Ausgestaltung des Expertenrats für Klimafragen und seiner Geschäftsstelle müssen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt werden. Dazu hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf vorgelegt, der zurzeit noch zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird. Der Verordnungsentwurf regelt die Ausgestaltung des Expertenrats für Klimafragen, die Einsetzung und Ausgestaltung dessen Geschäftsstelle, die wesentlichen Fragen zu Rechten und Pflichten der Mitglieder des Expertenrats für Klimafragen und dessen Geschäftsstelle sowie zur Organisation, Funktions- und Arbeitsweise.
Entwurf: Klima-Expertenrat-VO
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