Bund, 27.10.2020
Konkretisierung von Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie und der Umgebungslärmrichtlinie
Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen und Änderungen an der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie müssen in deutsches Recht umgesetzt werden. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Anlagen und für die Lärmaktionsplanung" setzt einige Regelungen aus diesen europäischen Rechtsakten um. Geändert werden das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen sowie die Deponieverordnung. Die Regelungen betreffen die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Anlagen und die Lärmaktionsplanung.
Wenn Industrie-Anlagen dergestalt geändert oder erweitert werden, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissions-Richtlinie (die in der 4. BImSchV umgesetzt sind) überschritten werden, wird zukünftig stets die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren beteiligt. Zudem wird klargestellt, dass Anlagen bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen und bei Verstößen gegen die Vorschriften sobald wie möglich überprüft werden, unabhängig davon, wann die Genehmigung ausgestellt wurde oder wann die Genehmigung erneuert oder aktualisiert wird.
Die Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endet am 4. November 2020.
Entwurf: Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Anlagen und für die Lärmaktionsplanung
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