Bund, 23.11.2020
Konkretisierung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
Die in dem Gesetzesentwurf angestrebte Konkretisierung und Klarstellung des Schutzes gegen sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) trägt dazu bei, das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der Kernenergie, des Terrorismus und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen.
Der Gesetzesentwurf konkretisiert das Atomgesetz im Wesentlichen durch
- gesetzliche Regelungen im Bereich der nuklearen Sicherung auf der Ebene des Atomgesetzes und
- gesetzliche Verankerung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts im Atomgesetz.
Weitere Regelungen umfassen insbesondere eine Klarstellung der Verantwortlichkeit für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes, eine Klarstellung der behördlichen Verantwortlichkeiten bei der Festlegung der zu unterstellenden Einwirkungen und der hiergegen zu ergreifenden Maßnahmen des Genehmigungsinhabers sowie Grundsätze für die Festlegung der Maßnahmen des Genehmigungsinhabers.
Entwurf: Änderung AtG
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