Bund, 02.12.2020
Regelungen zum Verkauf der Emissionszertifikate und zum nationalen Emissionshandelsregister
Zur Umsetzung der Verordnungsermächtigungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bietet sich eine einheitliche Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz an. Mit der vorliegenden Verordnung wird diese Durchführungsverordnung geschaffen. Die Verordnung enthält zunächst die Regelungen zum Verkauf der Emissionszertifikate und zum nationalen Emissionshandelsregister. Die weiteren Verordnungsermächtigungen werden dann schrittweise durch Erweiterungen der Durchführungsordnung ergänzt.
Nach dem gestuften Einführungssystem des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschränkt sich die Berichtspflicht in der Periode 2021 und 2022 auf die in der Anlage 2 BEHG genannten Hauptbrennstoffe. Für die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung ergibt sich hieraus eine deutliche Reduzierung der regulatorischen Komplexität. Daher werden die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung für die Periode 2021 und 2022 zunächst in einer separaten Verordnung geregelt (Emissionsberichterstattungsverordnung 2022). Die Vorgaben zur Emissionsbeichterstattung für die Jahre ab 2023 sollen dann perspektivisch in die vorliegende Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz integriert werden.
Entsprechend diesem Grundansatz enthält die vorliegende Verordnung insgesamt vier Regelungsbereiche, die jeweils in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst sind. Im zweiten Abschnitt sind Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten zum Festpreis und Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung des Verkaufs geregelt und der dritte Abschnitt enthält die Durchführungsregeln für das nationale Emissionshandelsregister.
Entwurf: BEHV
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