Bund, 16.12.2020
Anpassung der derzeit geltenden TA Luft von 2002 an den fortgeschrittenen Stand der Technik
Mit dem am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf wird die TA Luft erstmals seit 18 Jahren an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Viele Änderungen in Bezug auf die Emissionsanforderungen stammen aus dem EU-Recht. So werden mehrere verpflichtend umzusetzende Durchführungsrechtsakte (Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken) erstmals in nationales Recht überführt. Dies betrifft die Nichteisenmetall-Industrie, Tierhaltungsanlagen und die Holzwerkstoffindustrie. Aber auch für Anlagen, für die kein EU-Recht besteht, wird mit der TA Luft ein neuer Stand der Technik verankert.
Wenn eine Anlage genehmigt wird, muss geprüft werden, ob sie in ihrer Umgebung zu schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit führen kann. Die Methodik für diese Prüfung wird mit der neuen TA Luft konkretisiert, außerdem werden Regelungen für Gerüche und für Stickstoffverbindungen aufgenommen.
Damit die neue TA Luft in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Entwurf: Novelle TA Luft
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