Bund, 25.02.2021
Rechtliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Mit dem am 4. September 2019 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gesetzt, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Ziel dieses Programms ist eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt.
- Die Änderungen des BNatSchG betreffen neue Regelungen und an den Verordnungsgeber adressierte Ermächtigungsgrundlagen zur Verminderung von Lichtverschmutzung, zur Beschränkung des Betriebs so genannter „Skybeamer“ sowie der Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume im allgemeinen Artenschutzrecht.
- Des Weiteren werden Ergänzungen der Vorschriften zu Naturschutzgebieten und Nationalparken (§§ 23, 24 BNatSchG) Lichtimmissionen betreffend vorgenommen und eine Regelung zu Bioziden mit schutzgebietsbezogenen Anwendungsverboten zu zwei Produktarten (Holzschutzmittel und Biozidprodukte zur Bekämpfung von Arthropoden) aufgenommen.
- Außerdem wird der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ ausgeweitet. Schließlich zielt der Entwurf auf eine Stärkung von „Natur auf Zeit“ und der Landschaftsplanung ab.
Entwurf: Änderung NatSchG
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