Bund, 26.05.2021
Gesetzliche Konkretisierung der EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff
Die Bundesregierung hat jüngst einen vom Bundeswirtschftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der EEG-Novelle umgesetzt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Die Verordnung regelt drei Bereiche:
- Die Verordnung definiert, wann Wasserstoff als „Grüner Wasserstoff“ für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung anzusehen ist, so dass der für seine Herstellung verbrauchte Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit ist. Damit wird der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des § 69b EEG 2021 umgesetzt. Die Anforderungen an den „Grünen Wasserstoff“ für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung werden so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf dieser wichtigen Zukunftstechnologie unterstützen und Mindestanforderungen an den glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen.
- Die Verordnung führt eine Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen nach Ablauf ihres bisherigen 20jährigen Förderzeitraums ein. Dadurch wird ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Kleinanlagen auch außerhalb von Ausschreibungen kurzfristig und unbürokratisch sichergestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft.
- Die Verordnung regelt schließlich weitere Details im untergesetzlichen Recht der erneuerbaren Energien und KWK, die zu Verbesserungen in der praktischen Anwendung führen. Hervorzuheben sind z. B. eine Verbesserung der Flächenkulisse für sog. Agro-PV-Anlagen in den Innovationsausschreibungen und eine Verlängerung der Registrierung von bestehenden Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister, da sich die bisherige Registrierungsfrist aufgrund der großen Vielzahl betroffener Akteure als zu kurz erwiesen hat.
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