Bund, 24.09.2021
Festlegung von Ausschreibungskriterien für Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See
Nachdem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Flächenentwicklungsplan vom 18. Dezember 2020 erstmals sonstige Energiegewinnungsbereiche ausgewiesen hat, sollen diese Bereiche über eine Ausschreibung vergeben werden. Die Kriterien für diese Ausschreibung werden mit dieser Verordnung festgelegt. Bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See gewinnt das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert, das heißt der Bieter, der die niedrigste Förderung für den erzeugten Strom begehrt, erhält den Zuschlag. Ein entsprechendes Verfahren ist bei sonstigen Energiegewinnungsbereichen nicht möglich, da die Erzeugung von Strom auf See aus anderen erneuerbaren Energien als Wind oder die Erzeugung anderer Energieträger nicht gefördert wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, objektive, nachvollziehbare, diskriminierungsfreie und effiziente Bewertungskriterien für die Vergabe erstmals festzulegen.
Bei der Auswahl der Bewertungskriterien wurden solche gewählt, die einen möglichst geringen Aufwand sowohl bei den Bietern als auch beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verursachen. Die ersten sonstigen Energiegewinnungsbereiche sind vergleichsweise klein. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie soll die Gebote grundsätzlich eigenständig bewerten können, die Einrichtung eines Gremiums aus Sachverständigen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen.
Die Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See, wie sie zum Beispiel auf sonstigen Energiegewinnungsbereichen möglich ist, befindet sich noch in einem frühen Stadium der Entwicklung. Die Komplexität des Vergabeverfahrens sollte in diesem Stadium der Technologiereife und bei einem Beginn des Markthochlaufs möglichst gering sein. Gleichzeitig muss die in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nur sehr begrenzt zur Verfügung stehende Fläche nach Bewertungskriterien vergeben werden, die eine tatsächliche Nutzung der Fläche möglichst wahrscheinlich machen.
Das Vergabeverfahren soll erstmals im Jahr 2022 durchgeführt werden.
Die SoEnergieV wurde am 24.09.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.10.2021 in Kraft.
Entwurf: SoEnergieV
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