Bund, 11.10.2021
Anpassung von Gebührentatbeständen
Mit dem Entwurf der 7. Änderungsverordnung sollen vor allem die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der beliehenen Stiftung elektro-altgeräte-register (Stiftung ear) für das Jahr 2022 angepasst werden. Dabei verändern sich insbesondere die den Gebührentatbeständen jeweils zugrundeliegenden prognostizierten Fallzahlen und Gesamtkosten, die zu Veränderungen (überwiegend Senkungen) der jeweiligen Gebührenhöhen führen.
Zudem werden die die Gebührentatbestände hinsichtlich der Aufgabenerfüllung nach dem ElektroG und nach dem BattG an die neuen Prognosen für das Jahr 2022 angepasst und im Hinblick auf die neuen Aufgaben nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erweitert sowie teilweise neu gefasst. Die Regelungen der gebundenen Gebührenbefreiung werden aufgehoben.
Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Innerhalb der Bundesregierung ist er noch nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt. Etwaige Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27. Oktober 2021 an WRII3@bmu.bund.de gesendet werden.
Entwurf: Neufassung ElektroGGebV
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