logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender

Social Media

Twitter

UMWELTdigital

Angebot aus dem

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes

Bund, 28.04.2022
Verbindliche Vewaltungsvorschriften für radiologische Notfälle

Das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht im Einklang mit EURATOM-Richtlinien die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle vor. Die Notfallpläne sollen die an der Notfallreaktion beteiligten Behörden und Organisationen in die Lage versetzen, im Notfall unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und die angemessenen Maßnahmen rechtzeitig durchzuführen.

Als übergreifendes Dokument soll der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) insbesondere grundlegende Schutzstrategien für unterschiedliche Arten von radiologischen Notfällen mit unterschiedlich schweren Auswirkungen vorgeben. Der ANoPl-Bund ist auf Vorschlag des BMUV von der Bundesregierung als Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrats zu beschließen. Der Referentenentwurf des ANoPl-Bund wurde kürzlich zur Abstimmung an die übrigen Bundesressorts versendet. Im Vorfeld waren bereits zwei Vorentwürfe des ANoPl-Bund mit den Ressorts und den Ländern diskutiert worden.

Da schwere radiologische Notfälle eine Vielzahl unterschiedlicher Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen können, ist der ANoPl-Bund durch eine Reihe von Besonderen Notfallplänen des Bundes zu ergänzen, die die Notfallreaktion innerhalb dieser Bereiche konkretisieren. Diese Besonderen Notfallpläne werden derzeit erarbeitet. Die Notfallpläne des Bundes sind zudem durch Notfallpläne der Länder zu ergänzen und zu konkretisieren.

Bis zum Inkrafttreten des ANoPl-Bund und der anderen oben genannten Notfallpläne gelten eine Reihe von Dokumenten als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder. Das Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder ist auch mit den bisherigen Regularien funktionsfähig und jederzeit einsatzbereit.

Entwurf: ANoPl-Bund
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück