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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes

Bund, 28.04.2022
Verbindliche Vewaltungsvorschriften für radiologische Notfälle

Das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht im Einklang mit EURATOM-Richtlinien die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle vor. Die Notfallpläne sollen die an der Notfallreaktion beteiligten Behörden und Organisationen in die Lage versetzen, im Notfall unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und die angemessenen Maßnahmen rechtzeitig durchzuführen.

Als übergreifendes Dokument soll der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) insbesondere grundlegende Schutzstrategien für unterschiedliche Arten von radiologischen Notfällen mit unterschiedlich schweren Auswirkungen vorgeben. Der ANoPl-Bund ist auf Vorschlag des BMUV von der Bundesregierung als Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrats zu beschließen. Der Referentenentwurf des ANoPl-Bund wurde kürzlich zur Abstimmung an die übrigen Bundesressorts versendet. Im Vorfeld waren bereits zwei Vorentwürfe des ANoPl-Bund mit den Ressorts und den Ländern diskutiert worden.

Da schwere radiologische Notfälle eine Vielzahl unterschiedlicher Lebens- und Wirtschaftsbereiche betreffen können, ist der ANoPl-Bund durch eine Reihe von Besonderen Notfallplänen des Bundes zu ergänzen, die die Notfallreaktion innerhalb dieser Bereiche konkretisieren. Diese Besonderen Notfallpläne werden derzeit erarbeitet. Die Notfallpläne des Bundes sind zudem durch Notfallpläne der Länder zu ergänzen und zu konkretisieren.

Bis zum Inkrafttreten des ANoPl-Bund und der anderen oben genannten Notfallpläne gelten eine Reihe von Dokumenten als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder. Das Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder ist auch mit den bisherigen Regularien funktionsfähig und jederzeit einsatzbereit.

Entwurf: ANoPl-Bund
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