Bund, 22.06.2022
Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten
Der Gesetzentwurf schafft die erforderliche Ermächtigungsgrundlage im Wasserhaushaltsgesetz für den Erlass einer Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Vorgaben der Artikel 7 und 8 Richtlinie (EU) 2020/2184 hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Rahmen des risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser (§ 50 Absatz 4a WHG neu).
Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die Regelung nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie um, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist (§ 50 Absatz 1 Satz 2 WHG neu).
Entwurf: Änderung WHG
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