Bund, 12.01.2023
Festlegung der Abgabesätze für die Einwegkunststofffondsabgabe
Das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Einwegkunststofffondsgesetz soll die rechtlichen Grundlagen für die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte sowie die Auszahlung von Mitteln an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts schaffen.
Die Festlegung der Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe sowie des Punktesystems für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds soll durch die Einwegkunststofffondsverordnung erfolgen. Hierfür ist eine Frist bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen, damit die Abgabepflicht rechtzeitig zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und 2025 Mittel aus dem Fonds ausbezahlt werden können. Die Festlegungen im Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung beruhen auf den wissenschaftlichen Grundlagen eines vom Umweltbundeamtes in Auftrag gegebenen und im November 2022 veröffentlichten Forschungsvorhabens.
Entwurf: EWKFondsV
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