Entwurf für Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Bund, 24.01.2023 Verpflichtende Akkreditierung zur Überprüfung von Schulungsanbietern
Mit der vorliegenden Verordnung wird ein Verfahren zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde in die NiSV aufgenommen. Vorgesehen sind in dem Verfahren sowohl Überprüfungen der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen zur Lernerfolgskontrolle von den Schulungsanbietern zu den Zertifizierungsstellen. Beide Prüfungen sind Voraussetzung für den Erwerb eines Fachkundezertifikats
In diesem Verfahren übernimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Aufgabe der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die wiederum die Überprüfungen von Schulungsanbietern und die Zertifizierungsprüfungen vornehmen. Aufgrund der verfahrensimmanenten Kontrollmechanismen werden die von der NiSV vorausgesetzten Mindestanforderungen an die Geeignetheit von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde gewährleistet. Die Regelungen sind von allen Schulungsanbietern gleichermaßen einzuhalten, wodurch die Konkurrenz zwischen anerkannten und nicht anerkannten Schulungsanbietern entfällt. Es werden somit faire und transparente Marktbedingungen geschaffen.
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