Bund, 12.07.2023
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf für einen Vollzugsleitfaden zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorgelegt. In § 6 WindBG wurde eine nationale Regelung zur Durchführung des Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 (EU-NotfallVO) zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien für Windenergieanlagen an Land geschaffen. § 6 WindBG sieht Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vor, die in ausgewiesenen Windgebieten liegen. In diesen Genehmigungsverfahren entfällt für einen Übergangszeitraum von 18 Monaten die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung. Ziel des Leitfadens ist es, den Genehmigungsbehörden die Anwendung von § 6 WindBG zu erleichtern und zu einem einheitlichen Vollzug in den Ländern beizutragen.
Entwurf: WindBG
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