Bund, 02.08.2023
Umsetzung von europäischen Vorgaben hinsichtlich der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Der vorliegende Entwurf setzt die luftseitigen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Abfallverbrennung in nationales Recht um. Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 ist die Anpassung bestehender Regelungen der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) zwingend erforderlich. Die Anforderungen des Entwurfs unterstützen gleichzeitig die Erfüllung der in der 43. BImSchV verankerten Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und unterstützt die EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in dem Ziel, die anthropogenen Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, das Wasser und den Boden zu minimieren und ggf. zu beseitigen.
Entwurf: Änderung 17. BImSchV
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