Bund, 03.08.2023
Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben
Die Novelle der 10. BImSchV konkretisiert Anforderungen der EU-AFIR-Verordnung bezüglich der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und beseitigt bestehende Doppelregelungen, die bisher einer nationalen Umsetzung der nicht unmittelbar geltenden Richtlinie 2014/94/EU (AFID) dienten. Ferner erfolgt durch die Novelle und gemäß Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen (FQD) die Einführung von B10 Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann. Zudem soll gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses durch die Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV paraffinischer Dieselkraftstoff zukünftig als Reinkraftstoff in Verkehr gebracht werden.
Entwurf: Änderung 10. BImSchV
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