Entwurf für Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
Bund, 07.11.2023 Untersuchung mit Röntgenstrahlung zur Brustkrebsfrüherkennung künftig auch bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres
Durch die Verordnung wird die Altershöchstgrenze für die Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie auf 75 Jahre erhöht. Nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist dies die Personengruppe, die von einer Früherkennungsuntersuchung unter Abwägung des Nutzens und der Risiken in ausreichendem Maße profitiert.
Zudem sind im Hinblick auf die Anforderungen an das Personal Änderungen vorgesehen. Im begründeten Einzelfall muss eine Person, die im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen die Röntgenaufnahmen befundet, in einem Jahr nur 3 000 statt mindestens 5 000 Röntgenaufnahmen befunden. Auf diese Weise können auch Personen, die durch besondere Umstände, wie zum Beispiel Elternzeit, nicht 5 000 Röntgenaufnahmen pro Jahr befunden konnten, dennoch im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung Röntgenaufnahmen befunden.
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