Bund, 14.11.2023
Entwurf des Bundesrats für rechtssicheren Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen in Kleingärten
Um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen rechtssicher zu ermöglichen, soll § 3 Absatz 2 BKleingG ergänzt werden. Künftig soll das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Auf diese Weise können kleine Photovoltaikanlagen rechtssicher aufgestellt werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten einen möglichen Wegfall der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes und folglich das Entfallen des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten müssen.
Entwurf: Änderung BKleingG
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