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Entwurf für Verordnung zur Änderung der 41. BImSchV

Bund, 12.03.2024
Staatliche Zulassung von Sachverständigen zur Cybersicherheit

Durch die Regelung wird ein neues Fachgebiet „Prozessleittechnik – Cyber-Security (IT/OT)” in den Anhang der 41. BImSchV eingefügt. Damit können Sachverständige auch für diesen Bereich bekannt gegeben und staatlich zugelassen werden, wenn entsprechende Anträge von Sachverständigen vorliegen. Der Rückgriff auf bekannt gegebene Sachverständige hätte den Vorteil, dass deren Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde gemäß 41. BImSchV nach einem festen Verfahren und nach einem definierten Anforderungsprofil geprüft ist. Bekanntgaben gemäß § 29b BImSchG werden nach Prüfung der Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde durch die jeweils zuständigen Bekanntgabestellen der Länder veröffentlicht und gelten bundesweit. Sachverständige, die über eine Bekanntgabe der zuständigen Behörde des Landes verfügen, in welchem die oder der Sachverständige den Geschäftssitz haben, dürfen somit in allen Bundesländern tätig werden.

Entwurf: Änderung 41. BImSchV
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