Entwurf für Verordnung zur Änderung der 41. BImSchV
Bund, 12.03.2024 Staatliche Zulassung von Sachverständigen zur Cybersicherheit
Durch die Regelung wird ein neues Fachgebiet „Prozessleittechnik – Cyber-Security (IT/OT)” in den Anhang der 41. BImSchV eingefügt. Damit können Sachverständige auch für diesen Bereich bekannt gegeben und staatlich zugelassen werden, wenn entsprechende Anträge von Sachverständigen vorliegen. Der Rückgriff auf bekannt gegebene Sachverständige hätte den Vorteil, dass deren Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde gemäß 41. BImSchV nach einem festen Verfahren und nach einem definierten Anforderungsprofil geprüft ist. Bekanntgaben gemäß § 29b BImSchG werden nach Prüfung der Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde durch die jeweils zuständigen Bekanntgabestellen der Länder veröffentlicht und gelten bundesweit. Sachverständige, die über eine Bekanntgabe der zuständigen Behörde des Landes verfügen, in welchem die oder der Sachverständige den Geschäftssitz haben, dürfen somit in allen Bundesländern tätig werden.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.