Entwurf für Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Bund, 21.05.2024 Behebung von Defiziten bei der Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Dazu werden aktuelle zwei Regelungsansätze diskutiert. Im Anhang soll die Liste des § 1 Absatz 1 Satz 1 UmwRG erweitert werden. Da aber auch die Schaffung einer Generalklausel immer wieder diskutiert wird, wird auch ein alternativer Regelungsentwurf zum Anwendungsbereich des Gesetzes vorgelegt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24. Mai 2024 per E-Mail an das Referatspostfach Gi2(at)bmuv.bund.de (cc: Gi3(at)bmuv.bund.de).
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