Entwurf für Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff
Bund, 18.06.2024 Erfüllung zwingender energiestatistischer Berichtspflichten durch statistische Ämter
Der Verordnungsentwurf legt die Erhebungsmerkmale fest, mit denen die erweiterten europäischen Berichtspflichten nach der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 erfüllt, Grundlagen für die Berechnung der Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs im Industriesektor geschaffen und die Energiebilanzen von Bund und Ländern vollständig erstellt werden können.
Ziel der Verordnung ist es, für die bislang energiestatistisch nicht erfassten und künftig breiter eingesetzten Energieträger Wasserstoff, sowie die Wasserstoffderivate Ammoniak und Methanol, verlässliche Daten zu gewinnen, die dazu dienen, die europäischen statistischen Berichtspflichten zu erfüllen und Grundlagen für die Berechnung der Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Richtlinie (EU) 2018/2001 zu schaffen. Hierfür sind die Angaben zu Wasserstoff und dem Wasserstoffderivat Ammoniak ab dem Berichtsjahr 2024 zu erfassen und die Angaben zu dem Wasserstoffderivat Methanol ab dem Berichtsjahr 2025. Die Daten werden darüber hinaus für die Erstellung der Energiebilanzen von Bund und Ländern benötigt.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.