Entwurf für Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Bund, 07.08.2024 Stärkung der Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt
Die Verordnung wird angepasst, um die seit 1980 stattgefundene Fortentwicklung in der Fernwärme abzubilden. Verbraucherrechte und Transparenz sollen gestärkt werden. Dafür werden Angleichungen entsprechend der Bestimmungen der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen vorgenommen. Zudem wird die Transparenz durch Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorgungsunternehmen gestärkt. Nunmehr müssen die Unternehmen neben den allgemeinen Versorgungsbedingungen und Preisen auch eine Musterrechnung im Internet veröffentlichen, aus welcher sich die Anwendung einer etwaigen Preisänderungsklausel verständlich nachvollziehen lässt. Des Weiteren wird eine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und anderen Kunden vorgenommen, um die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit und Interessen von Kundengruppen abzubilden. Auf der anderen Seite berücksichtigt der Entwurf auch die Interessen der Fernwärmeversorgungsunternehmen.
Der Entwurf wurde am 30.07.2024 der Länder- und Verbändeanhörung zugeleitet; eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 20.08.2024.
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