Entwurf für Verordnung zur Änderung der 43. Bundesimmissionsschutzverordnung
Bund, 11.09.2024 Umsetzung von EU-Recht hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Luftschadstoffe
Der vorliegende Entwurf einer Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emission bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV) setzt die delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Luftschadstoffe in nationales Recht um. Der Wortlaut der Anhänge I und IV der Richtlinie (EU) 2016/2284 wird angepasst, um sicherzustellen, dass die Berichterstattungsanforderungen für Emissionsprognosen für die Berichterstattung mit den überarbeiteten Leitlinien in Einklang stehen. Daher wird die Aggregationsebene, die für die Berichterstattung über Emissionsprognosen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 erforderlich ist, an die für Emissionsinventare erforderliche Aggregationsebene angeglichen.
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