Bund, 13.10.2024
Stärkere Gewichtung des Hochwasserschutzes durch Anpassung der Instrumente des vorsorgenden Hochwasserschutzes an die Klimakrise
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Hochwasserschutzgesetzes III sollen der Hochwasserschutz weiter verbessert und Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Klimaanpassung umgesetzt werden. Geplant sind Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzbuches.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es insbesondere,
- durch geeignete Klarstellungen wesentliche Anforderungen des Hochwasserschutzes zu betonen und deren Einhaltung besser zu gewährleisten;
- die Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche einzuführen;
- den Ausnahmekatalog für die Zulässigkeit der Ausweisung oder Um- oder Überplanung von Bauplanung sowie für die Zulässigkeit von Bauvorhaben jeweils in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten anzupassen, um das Schadenspotenzial und damit die Risiken zu minimieren;
- wesentliche Belange des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung zu stärken;
- Gerichtsverfahren zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz zu beschleunigen;
- ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren und insbesondere mit der Aufstellung von örtlichen Starkregenvorsorgekonzepten die Risikovorsorge und den Bevölkerungsschutz vor Ort zu verbessern;
- Planungs- und Genehmigungsverfahren zur naturverträglichen Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
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