Entwurf für Gesetz zur Änderung der Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Bund, 21.11.2024 Schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die zulassungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 für das Wasserhaushaltsgesetz, inklusive der Folgeänderung im Bundeswasserstraßengesetz, einheitlich und kohärent um. Die Richtlinie sieht vor, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie neben einer Reihe sonstiger Maßnahmen auch solche vorgesehen, die darauf abzielen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Die Vorschriften über die entsprechenden Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden daher angepasst und die Zulassungsverfahren hierdurch beschleunigt. Dies schließt eine Folgeänderung im Bundeswasserstraßengesetz ein. Parallele Regelungen für bergrechtliche Verfahren werden in einem separaten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung geschaffen.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.