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Entwurf für Gesetz zur Änderung der Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Bund, 21.11.2024
Schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die zulassungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 für das Wasserhaushaltsgesetz, inklusive der Folgeänderung im Bundeswasserstraßengesetz, einheitlich und kohärent um. Die Richtlinie sieht vor, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie neben einer Reihe sonstiger Maßnahmen auch solche vorgesehen, die darauf abzielen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Die Vorschriften über die entsprechenden Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden daher angepasst und die Zulassungsverfahren hierdurch beschleunigt. Dies schließt eine Folgeänderung im Bundeswasserstraßengesetz ein. Parallele Regelungen für bergrechtliche Verfahren werden in einem separaten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung geschaffen.

Entwurf: Änderung WHG
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