Bund, 08.01.2025
Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem
Der Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält Maßnahmen, die es den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermöglichen, auch systemisch eine weiterhin sichere und zuverlässige Versorgung der Letztverbraucher mit Elektrizität sicherzustellen. Mit dem neuen § 13l EnWG erhalten die ÜNB mit Regelzonenverantwortung ein weiteres Mittel zur Wahrung der Systemstabilität, indem sie von Betreibern von Erzeugungsanlagen verlangen können, dass eine Erzeugungsanlage zu einem Betriebsmittel zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung sowie ggf. auch von Trägheit der lokalen Netzstabilität (Momentanreserve) umgerüstet wird. Diese Maßnahme setzt Empfehlungen des Systemstabilitätsberichts 2023 der ÜNB um. Der neue § 13l EnWG soll die Bereitstellung dieser Systemdienstleistungen erleichtern und die emissionsfreie Nachnutzung der von der Regelung umfassten stillzulegenden Kraftwerksgeneratoren im Interesse der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes ermöglichen.
Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen im Bereich des Netzanschlussverfahrens. Die Vorschriften haben das Ziel, den Netzanschluss, insbesondere von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Ladesäulen für Elektromobile und Wärmepumpen zu beschleunigen. Ferner vorgesehen sind u.a. eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG, eine Anpassung der Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise sowie Regelungen zur Digitalisierung der Energiewende.
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