Bund, 19.02.2025
Rechtssicherheit für Gesetzesanwender durch Klärung von Zweifelsfragen
Der Gesetzesentwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2023 (UVPVwV 2023) macht verbindliche Vorgaben zur Auslegung der Bestimmungen des UVPG. Es werden beispielsweise Hinweise zur Lösung der folgenden Problemstellungen gegeben:
- Das UVPG hat einen breiten Anwendungsbereich; daher ist unvermeidlich, dass sich die Begrifflichkeiten im UVPG und im Fachrecht häufig unterscheiden. Dies schafft einen speziellen Erläuterungsbedarf für die UVP-rechtlichen Begriffe und Anforderungen (Vorhabenbegriff, Nebeneinander von fachrechtlicher und UVP-rechtlicher Öffentlichkeitsbeteiligung, Bewertung, Anforderungen an den Genehmigungsinhalt usw.).
- Die Zulassung von Vorhaben nach dem Fachrecht erfolgt häufig gestuft, aufgeteilt in Teilzulassungen, z.T. in parallelen Verfahren. Die jeweiligen fachrechtlichen Besonderheiten sollen einerseits respektiert werden, weil es dafür in der Regel auch ein praktisches Bedürfnis gibt. Andererseits muss sichergestellt werden, dass die europarechtlichen Anforderungen dabei nicht umgangen werden.
- In der UVP-RL gibt es grenzüberschreitende Verfahren. Den hergebrachten Regelungen des Zulassungsrechts ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung fremd. Indem die UVPVwV 2023 diesbezügliche Zweifelfragen klärt, gibt sie den Gesetzesanwenderinnen und -anwendern Rechtssicherheit.
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