Entwurf für Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
Bund, 30.06.2025 Umsetzung von Verordnungsermächtigungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Zentrale Regelungsgegenstände des Entwurfs zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sogenannten "Festpreisphase" für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsnovelle werden nunmehr Regelungen ergänzt
- zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sogenannte "BEHG-Preiskorridor 2026", in dem Zertifikate in einem gesetzlich vorgegebenen Preisbereich zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2 versteigert werden,
- zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027 für die dann parallel zum Start des europäischen Brennstoffemissionshandels ("ETS 2") noch im BEHG verbleibenden Brennstoffemissionen.
Daneben werden mit der Änderungsnovelle noch Anpassungen der Regelungen zum nationalen Emissionshandelsregister vorgenommen, die den Vollzug erleichtern beziehungsweise den Aufwand auf Unternehmensseite reduzieren.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 7. Juli 2025, 15.00 Uhr eingereicht werden und sind elektronisch zu richten an BUERO-AG-KB2[at]bmwe.bund.de.
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