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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für normative Folgeänderungen zur Umsetzung der Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Bund, 16.07.2025
Zielsetzung Verbesserung der Umweltleistung und tiefgreifender industrieller Wandel der erfassten Industrieanlagen

Der Gesetzesentwurf setzt die Bestimmungen der geänderten Industrieemissionsrichtlinie (IED - 2010/75/EU) um. Hierzu werden Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltauditgesetz und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vorgenommen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Immissionsschutzrecht: Die neuen Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie werden unter Beibehaltung der Strukturen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die betroffenen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz integriert. Wesentliche Änderungen sind Stärkung der Dekarbonisierung und der Ressourceneffizienz, Pflicht zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems, Änderungen in der Art der Grenzwertfestsetzung, Regelung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, Förderung der Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens, Stärkung der Information der Öffentlichkeit und umsatzorientierte Geldbußen gegen juristische Personen.

- Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Wasserrecht: Zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Bereich des Wasserrechts sind Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung und der Abwasserverordnung erforderlich. Zu den wesentlichen Änderungen zählen hier Umstrukturierung der Vorschriften über die Abwasserbeseitigung, Änderungen in der Art der Grenzwertfestsetzung, Ausnahmen von Emissionsgrenzwerten, Umweltleistungsgrenzwerte, Neuregelungen zu Indirekteinleitungen aus Industrieanlagen und Industrieparkkläranlagen und umsatzorientierte Geldbußen gegen juristische Personen.

- Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Kreislaufwirtschaftsrecht: Die Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind insbesondere nötig, da durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrieemissions-Richtlinie) und der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponierichtlinie) Artikel 1 Absatz 2 Deponierichtlinie gestrichen wurde, um für Deponien die Annahme von BVT-Schlussfolgerungen zu ermöglichen. Die Umsetzung der hieraus folgenden künftigen Anforderungen für Deponien soll in der Deponieverordnung erfolgen. Als Grundlage hierfür wird insbesondere § 43a neu eingefügt. Weitere inhaltliche Anpassungen aufgrund der geänderten Industrieemissions-Richtlinie erfolgen etwa durch Erweiterung von § 36 in Absatz 1 Nummer 2 auf eine sparsame und effiziente Nutzung materieller Ressourcen sowie die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage, mit der ein Umweltmanagementsystem für Deponien eingeführt werden kann.

- Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie im Bergrecht: Das Bundesberggesetz konzentriert dem Grunde nach alle rechtlichen Verfahren des Erlangens der Berechtigung für eine Aufsuchung und Gewinnung sowie der Zulassung und Aufsicht über entsprechende Vorhaben des Bergbaus. Die Tätigkeiten der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung werden in der Regel über das sogenannte Betriebsplanverfahren nach §§ 52 ff. BBergG geregelt. Der neue § 57f BBergG schafft durch neue bergrechtliche Regelungen und – wo es ohne eine Dopplung des Zulassungsverfahrens möglich ist – durch Verweise auf bestehende, vor allem materiell-rechtliche, nationale Normen des Immissionsschutzes einen adäquaten Regelungsrahmen.

Entwurf: Folgeänderungen zur geänderten IED
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