Entwurf für Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Bund, 14.08.2025 Wegfall von Informationspflichten
Im Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) wird die Pflicht für Hersteller oder ihre Bevollmächtigten gestrichen, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für zur Verwendung im Freien bestimmter Geräte und Maschinen zu übermitteln. Damit wird die EU-Richtlinie 2024/2839 umgesetzt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis Montag, den 18. August 2025, 12 Uhr.
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