Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen senkt die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis 2030 schrittweise auf 0,0 Prozent und für abfallbasierte Reststoffe auf 1,7 Prozent. Anrechnungen von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion werden sofort beendet. Zudem stärkt der Gesetzentwurf die Kontrollrechte europäischer Behörden bei importierten Biokraftstoffen durch Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen. Nachhaltige Optionen wie die Elektromobilität werden stärker gefördert, indem der Anrechnungsfaktor auf den Wert 4 erhöht wird.
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