Entwurf für Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur
Bund, 23.09.2025 Erarbeitung eines Nationalen Wiederherstellungsplans
Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes um ein neues Kapitel vor. Aufgrund des übergreifenden Charakters der Aufgabe der Wiederherstellung der Natur, welche unter anderem Elemente der Landschaftsplanung, des Gebiets- und des Artenschutzes vereint und sie in Zusammenhang stellt, ist eine Verortung als neues Kapitel 1a systematisch passend. Zudem werden Folgeanpassungen an der Vorschrift zur Beobachtung von Natur und Landschaft (§ 6), zu Begriffsbestimmungen (§ 7) und zu zuständigen Behörden im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels (§ 58) vorgeschlagen.
Kernanliegen der EU-Wiederherstellungsverordnung sind die kontinuierliche Erholung der Natur, insbesondere der Artenvielfalt und der Widerstandsfähigkeit aller Ökosysteme der Gesamtlandschaft sowie die Leistung eines Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele und die Erfüllung eingegangener internationalen Vereinbarungen. Das Ziel ist vorgegeben, den Weg dorthin erarbeiten die Mitgliedstaaten selbst.
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