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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für Verpackungsdurchführungsgesetz

Bund, 17.11.2025
Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung

Die Anpassung des bisherigen nationalen Verpackungsrechts an die ab 12. August 2026 anzuwendenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2025/40 soll mit dem VerpackDG erfolgen. Dabei werden die bestehenden Regelungen des Verpackungsgesetzes soweit möglich beibehalten.

Neu ist eine durch die EU-Verpackungsverordnung statuierte Zulassungspflicht für Organisationen für die erweiterte Herstellerverantwortung und Hersteller, die ihren Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung individuell nachkommen. Zur Anpassung können für die Organisationen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Systeme) die bekannten Genehmigungsregeln des bisherigen § 18 Verpackungsgesetz im Wesentlichen übernommen werden. Die Zulassung erfolgt weiter durch die zuständige Landesbehörde. Etablierte Regelungen des Verpackungsgesetzes, wie beispielsweise für eine Gemeinsame Stelle, für Meldepflichten der Systeme oder für die Abstimmung mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, werden im Wesentlichen ebenfalls in das Verpackungdurchführungsgesetz überführt.

Neu eingeführt werden zudem automatisierte Zulassungsverfahren durch die Zentrale Stelle für Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung, um Artikel 47 Absatz 1 der EU-Verpackungsverordnung zu konkretisieren und vollzugsfähig auszugestalten. Ebenfalls neu eingeführt wird gemäß Artikel 51 Absatz 3 EU-Verpackungsverordnung eine Verpflichtung für Regime der erweiterten Herstellerverantwortung sowie für Pfand- und Rücknahmesysteme, einen Mindestanteil ihres Budgets für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen aufzuwenden. Die Neuregelung sieht die Organisation in der Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten vor, die in eigener Verantwortung Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen fördert und von den Systemen, Branchenlösungen, sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung und Herstellern nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen finanziert wird.

Entwurf: VerpackDG
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