Bund, 09.12.2025
Regelungen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und daraus generierten digitalen Sequenzinformationen
Der Gesetzentwurf legt Mitteilungspflichten fest, denen bei einer Entnahme von maringenetischer Ressourcen (MGR) nachzukommen ist. Die Festschreibung einer Mitteilungspflicht nach einer Entnahme gewährleistet die von dem Übereinkommen intendierte Rückverfolgbarkeit der MGR und daraus generierten digitalen Sequenzinformationen (DSI) und wissenschaftliche Dokumentation. Vervollständigt wird dies durch die Pflicht für Sammlungen und Datenbanken, diese Ressourcen und Daten als von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse stammend zu kennzeichnen.
Des Weiteren führt der Entwurf eine allgemeine Genehmigungspflicht für Tätigkeiten in der Hohen See ein, die mehr als nur geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben können oder deren Auswirkungen unbekannt sind oder nur unzureichend verstanden werden und die deutscher Hoheitsgewalt und Kontrolle unterfallen. Das Gesetz legt verschiedene Schwellenwerte für Durchführung einer Vorprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fest, wobei die UVP nach diesem Gesetz keine UVP nach dem UVP-Gesetz ist. Die Durchführung einer Vorprüfung ist erforderlich, wenn die Tätigkeit mehr als nur geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben kann oder deren Auswirkungen unbekannt oder nur unzureichend verstanden sind. Eine UVP ist durchzuführen, wenn für die Tätigkeit ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass diese eine wesentliche Verschmutzung oder beträchtliche und schädliche Veränderung der Meeresumwelt verursachen kann.
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