Entwurf für Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
Bund, 19.12.2025 Klarstellung für Anwendung auf Großbatteriespeicher
Der vorliegende Entwurf soll Rechtsunsicherheiten beseitigen: Er stellt klar, dass Energiespeicheranlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung stellte sich die Frage, ob die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden sind. Indem klargestellt wird, dass Stromspeicher nicht dem Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird die Behandlung der Netzanschlussbegehren von Stromspeichern nach den für diese nicht passgenauen Vorgaben der KraftNAV sowie eine Aufspaltung des Netzanschlussverfahrens für je die Erzeugungs- und die Verbrauchsseite von Stromspeichern vermieden.
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