Entwurf für Novelle der Emissionshandelsverordnung 2030
Bund, 16.01.2026 Anpassung an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024
Der Entwurf für die Novelle der EHV 2030 wurde gegenüber der bislang geltenden Fassung umfassend strukturell überarbeitet und erweitert, um die mit der Novellierung des TEHG einhergehenden Änderungen und Neuregelungen umzusetzen. Zentrale Änderung ist dabei die Integration neuer Regelungen zum Vollzug des neu in das TEHG aufgenommenen Regelungskomplexes zu dem künftigen zweiten EU-Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf nationaler Ebene. Ferner sind Neuregelungen bezüglich des Emissionshandels im Bereich Seeverkehr und bezüglich der Verwendung von Sicherheitsleistungen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) vorgesehen.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 30. Januar 2026, 12:00 Uhr an NKI3[at]bmukn.bund.de eingereicht werden.
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