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Entwurf für Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Bund, 18.02.2026
Nationale Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Der Gesetzesentwurf setzt die Bestimmungen der geänderten IED-Richtlinie 2010/75/EU um. Hierzu werden Änderungen unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV, hier Neufassung des Anhangs 1) vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen des BImSchG im Überblick:

- Pflicht zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems: In Umsetzung der neu in die Industrieemissions-Richtlinie aufgenommenen Betreiberpflicht zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung wird in § 58e BImSchG die Pflicht für Betreiber von Anlagen nach Anhang I der geänderten Industrieemissions-Richtlinie aufgenommen, ein Umweltmanagementsystem einzurichten und dauerhaft zu betreiben. Die Pflicht wird in der neuen Verordnung über die Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – IE-Managementverordnung (45. BImSchV) konkretisiert.

- Änderungen in der Art der Grenzwertfestsetzung: An dem bestehenden Konzept einer Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen im untergesetzlichen Regelwerk wird festgehalten. Bei der Festlegung von Grenzwerten im untergesetzlichen Regelwerk wird allerdings das untere (strengere) Ende der Emissionsbandbreiten stärker berücksichtigt.

- Förderung der Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens: Durch den neuen § 64 BImSchG wird klargestellt, dass soweit auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder des untergesetzlichen Regelwerkes die Schriftform angeordnet wird, auch die elektronische Form nach Maßgabe des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes zugelassen ist. Gleichzeitig wird die Verordnungsermächtigung des § 10 Absatz 10 BImSchG dahingehend erweitert, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung auch die elektronische Durchführung des Genehmigungsverfahrens regeln kann. Damit wird eine Grundlage für weitere Regelungen zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung des Genehmigungsverfahren geschaffen.

Entwurf: Änderung BImSchG
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