Entwurf für Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
Bund, 18.03.2026 Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen
Der Entwurf dient der Änderung verschiedener Anhänge der Abwasserverordnung. Neben einer einfacheren und effizienteren Überwachung soll auch der Stand der Technik gemäß § 57 Absatz 2 WHG für Anlagen, die nicht im Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie sind, konkretisiert werden. Die in den Anhängen vorgesehenen neuen Mindestanforderungen für die verschiedenen Parameter sollen hinsichtlich ihrer Einhaltbarkeit mit vorliegenden Messergebnissen aus den Vollzugsbehörden der Länder abgeglichen werden.
Der Nutzen der Änderung liegt unter anderem darin, dass in deutsches Recht umgesetzte europaweite Vorgaben eine bessere und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Wasserbehörden und die Anlagenbetreiber in Deutschland darstellen. Darüber hinaus wird ein einheitlicher Vollzug bei den Wasserbehörden in Deutschland in Bezug auf den Stand der Technik nach § 57 WHG Absatz 2 sichergestellt.
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