Entwurf für Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040
Bund, 16.04.2026 Überführung der Emissionsminderungsziele in CO2-Äquivalente
Der vorliegende Verordnungsentwurf überführt die jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040. Der Gesetzgeber hat im Klimaschutzgesetz (KSG) jährliche Minderungsziele, Jahresemissionsgesamtmengen und sektorenspezifische Jahresemissionsmengen festgelegt. Diese sind im Gesetz für den Zeitraum 2020 bis 2030 niedergelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 sind zudem gesetzlich jährliche Minderungsziele festgelegt. Diese sind gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 KSG von der Bundesregierung in Jahresemissionsgesamtmengen zu überführen, die in grundsätzlich gleichmäßigen Schritten absinken. Die Jahresemissionsgesamtmengen sind nach dem KSG die zentrale Steuerungsgröße und maßgeblich für die gesetzlichen Pflichten, insbesondere für Maßnahmen der Nachsteuerung gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 KSG, sowie für Klimaschutzprogramme nach § 9 Absatz 1 Satz 3 KSG.
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