Entwurf für Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Bund, 20.04.2026 Bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau der Übertragungsnetze
Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert werden. Es werden 45 zusätzliche Netzausbauvorhaben aufgenommen und 13 Netzausbauvorhaben geändert. Die einzelnen Vorhaben werden im Bundesbedarfsplan mit Hilfe ihrer Netzverknüpfungspunkte als Anfangs-, Zwischen- und Endpunkt einer Höchstspannungsleitung benannt. Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird gemäß § 12e Absatz 4 EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Dies bindet die zuständigen Behörden in den Verfahren für die Planfeststellung und die Plangenehmigung. Zur Verfahrensbeschleunigung greift weiterhin eine Rechtswegverkürzung, wonach das Bundesverwaltungsgericht erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf die Vorhaben des Bundesbedarfsplans ist. Zudem werden die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz gemäß § 2 Absatz 1 NABEG anzuwenden sind. Für diese Vorhaben sehen das NABEG und die Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV) ein bundeseinheitliches Planfeststellungsverfahren vor, um so insbesondere Verzögerungen bei Projekten, die Ländergrenzen überschreiten, zu vermeiden.
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