Bund, 13.05.2026
Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit dem Entwurf sollen neue Regelungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden eingeführt werden. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen un Biomasseheizungen sollen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, die ab 2029 mit einem verbindlichen Bioanteil betrieben werden. Gleichzeitig werden in der Gebäudewärme insgesamt zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote in Höhe von bis zu einem Prozent unterstützt, die bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl ansetzt. Außerdem sollen die §§ 71 und 72 GEG bezüglich der Anforderungen an neue Heizungsanlagen und des Betriebsverbots für Heizkessel aufgehoben werden.
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 führt zu folgenden Änderungen, wobei die Fristen der EU-Regelungen jeweils zu unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten im nationalen Recht führen:
- Aufnahme der Ausnahme für Gebäude der Landes- und Bündnisverteidigung,
- Aufnahme von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude,
- Aufnahme einer Regelung zur Nutzung von Solarenergie in Gebäuden,
- Aktualisierung der Vorgaben zu gebäudetechnischen Systemen,
- Aktualisierung der Vorgaben zu Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz,
- Aktualisierung der Vorgaben zur Infrastruktur der nachhaltigen Mobilität und
- Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und Aufnahme des Nullemissionsgebäudes.
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