Entwurf für Novelle der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung
Bund, 03.06.2026 Festsetzung anspruchsvoller Immissionswerte für Luftschadstoffe
Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa legt Grenz- und Zielwerte für die Qualität der Umgebungsluft fest und regelt Verfahren zur Beurteilung der Luftgüte sowie zur Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Die neuen Vorgaben werden durch die vorliegende Neufassung der Verordnung über Luftqualitätsstandards (39. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Die zur Richtlinienumsetzung außerdem erforderlichen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgen in einem gesonderten Rechtsetzungsverfahren.
Zu dem Entwurf kann bis Freitag, den 19. Juni 2026, Stellung genommen werden.
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