Bund, 15.06.2026
Nationale Umsetzung von Unionsrecht
Die Verordnung (EU) 2024/1157 hat mit der Einführung elektronischer Verfahren für die Übermittlung und den Austausch von Informationen bei Abfallverbringungen, veränderten Bestimmungen für Verbringungen innerhalb der EU, für die Bekämpfung illegaler Verbringung von Abfällen und den Export von Abfällen aus der EU umfangreiche Änderungen erfahren. Daher ist eine Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes erforderlich. Der Gesetzesentwurf enthält folgende wesentliche geänderte oder neue Regelungen:
- Streichung der Beseitigungsautarkie, da die Verordnung EU 2024/1157 die erforderlichen Bestimmungen enthält,
- Streichung der Gebührenschuldnerschaft,
- ergänzende Bestimmungen für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen nach der Verordnung (EU) 2024/1157 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 (§ 2 und § 3),
- Beibehaltung von Verfahrensvorschriften (§ 4), Vorschriften zu Pflichten der Beteiligten (§ 5 und 6), Rücknahmeverpflichtungen (§ 9) und zu Kontrollen (§ 13, § 14 und § 15) unter Streichungen und Ergänzungen zur Anpassung an die Verordnung EU 2024/1157,
- Benennung der nationalen amtlichen Stelle für Akkreditierung (§ 7), die mit der Verordnung (EU) 2024/1157 neu eingeführt wurde,
- Überarbeitung der Bußgeldvorschriften (§ 21) aufgrund der weiten Definition der illegalen Verbringung von Abfällen in der Verordnung (EU) 2024/1157 und der neuen Straftatbestände des Strafgesetzbuches zur illegalen Verbringung von Abfällen aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 ins nationale Recht.
- Umsetzung Artikel 47 (EU) 2024/1157 Absatz 1 insbesondere durch die Anpassung der Vorschriften zu Pflichten der Beteiligten (§ 5 und § 6), der Kontrollen (§ 13, § 14 und § 15) und durch die Einsetzung der nationalen amtlichen Stelle für Akkreditierung (§ 7).
Stellungnahmen können bis spätestens 7. Juli 2026 an AbfVerbrG[at]bmukn.bund.de gesendet werden.
Entwurf: Novelle AbfVerbrGUm Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
