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Entwurf für Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor

Bund, 18.07.2026
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Referentenentwurf hält an dem Ziel fest, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen sollen mindestens beibehalten und verstetigt werden. Der weitere Ausbau soll das Gesamtsystem im Blick haben und mit dem Ausbau der Netze synchronisiert werden. Insbesondere der Ausbau der Solarenergie soll in Verbindung mit Speichern zukünftig systemdienlich ausgestaltet werden und zur Kosteneffizienz beitragen. Dafür wird die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen abgeschafft. Dies geht mit einer umfassenden Verpflichtung neuer Anlagen zur Direktvermarktung einher. Zudem soll die Förderung für Anlagen von weniger als 25 Kilowatt installierter Leistung eingestellt werden.

Flexiblen Biogasanlagen soll eine Zukunftsperspektive gegeben werden, wobei auch die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt sollen geförderte Anlagen in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben zukünftig mit abgeschöpften Zusatzerlösen auch zur Finanzierung des Fördersystems beitragen. Dieser Abschöpfung sollen zukünftig alle Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung unterliegen. Ausgenommen werden lediglich Biomasseanlagen.

Entwurf: EEG 2027
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