Entwurf für Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Bund, 22.10.2026 Neufassung aufgrund von Änderungen des Chemikaliengesetzes
Der vorliegende Entwurf der allgemeinen Verfahrensvorschrift enthält Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) durch die Länder und die GLP-Bundesstelle. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander soll sichergestellt werden, dass Daten aus nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen international akzeptiert werden.
Zur Durchführung von Inspektionen von Prüfeinrichtungen und zur Durchführung von Überprüfungen von Prüfungen soll die für die GLP-Überwachung zuständige Behörde eine Inspektionskommission bilden, deren Inspektorinnen und Inspektoren insbesondere die Fachbereiche Biozide, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel fachlich abdecken sollen. Die Anzahl und die Qualifikation der Inspektorinnen und Inspektoren soll sich an der Zahl der Prüfeinrichtungen und der Art der Prüfungen orientieren.
Neben Änderungen des Chemikaliengesetzes aus den Jahren 2023 und 2026 trägt der Entwurf den Änderungen der maßgeblichen OECD-Dokumente (OECD Guidance Dokumente Nr. 2 und Nr. 3) und den Vorgaben aus der Richtlinie 2004/9/EG Rechnung. Ferner übernimmt er einzelne Punkte aus dem Leitfaden zur Harmonisierung des GLP-Überwachungsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).
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