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Vorschrift Zuteilungsverordnung 2012

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  • Vom 13. August 2007, BGBl. I S. 1941

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Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsverordnung 2012 - ZuV 2012)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 13. August 2007, BGBl. I S. 1941, geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.288086

Auf Grund

    - des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, § 10 Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 6 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 13 des Zuteilungsgesetzes 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788), und

    - des § 10 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)

verordnet die Bundesregierung:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge

Abschnitt 2
Allgemeine Regeln zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 4 Nutzung einheitlicher Stoffwerte

§ 5 Bestimmung von Emissionsfaktoren, unteren Heizwerten und Kohlenstoffgehalten

§ 6 Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 7 Emissionsberechnung auf der Grundlage einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts

§ 8 Messung der Kohlendioxid-Emissionen

Abschnitt 3
Besondere Antragserfordernisse und Regel der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 9 Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks

§ 10 Ermittlung der Produktionsmenge

§ 11 Bestimmung des Emissionswertes

§ 12 Zuteilung für Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002

§ 13 Zuteilung für Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002

§ 14 Zuteilung für Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 15 Zuteilungen für Neuanlagen

§ 16 Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012

§ 17 Bestimmung des Effizienzstandards

§ 18 Frühzeitige Emissionsminderungen

§ 19 Kuppelgas

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 20 Anforderungen an die Verifizierung der Zuteilungsanträge

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Inkrafttreten

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

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