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Vorschrift Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht

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  • Vom 6. März 2013, GVBl. LSA S. 107, zuletzt geändert am 19. Juni 2017, GVBl. LSA S. 105

  • Vom 6. März 2013, GVBl. LSA S. 107, geändert am 01. September 2014, GVBl. LSA S. 428

  • Vom 6. März 2013, GVBl. LSA S. 107

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Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (AbfZustVO)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 6. März 2013, GVBl. LSA S. 107, zuletzt geändert am 10. Dezember 2015, GVBl. LSA S. 610, 612

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.583220

Aufgrund des § 32 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44), geändert durch § 38 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569, 577), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:

§ 1 Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde

§ 2 Zuständigkeit der technischen Fachbehörde

§ 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen

§ 4 Zuständigkeit der Polizei

§ 5 Gleitende Verweisung

§ 6 Übergangsregelung

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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