Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 26. April 2022 (GV. NRW. 2022 S. 723)
Auf Grund des 6 der Verordnung ber das Inverkehrbringen und Befrdern von Wirtschaftsdnger vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 1062) in Verbindung mit 15 Absatz 6 Satz 1 des Dngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) verordnet die Landesregierung:
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