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Vorschrift Wassergesetz für Baden-Württemberg

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  • Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248)

  • Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert am 28. November 2018 (GBl. S. 439)

  • Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert am 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 106)

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Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Feburar 2023 (GBl. S. 26, 43)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.642968

Der Landtag hat am 27. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum

§ 1 Allgemeine Grundsätze

§ 2 Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG)

§ 3 Einteilung der oberirdischen Gewässer

§ 4 Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer

§ 5 Eigentumsverhältnisse am Bett der öffentlichen Gewässer

§ 6 Öffentliches Eigentum am Bett der öffentlichen Gewässer

§ 7 Uferlinie, Ufer

§ 8 Überflutung und Verlandung bei öffentlichen Gewässern

§ 9 Verlassenes Bett eines öffentlichen Gewässers

§ 10 Entschädigung, Wiederherstellung

§ 11 Künstliche Landgewinnung an einem öffentlichen Gewässer

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

§ 12 Grundsätze

§ 13 Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten (zu § 7 Absatz 1 und 5 WHG)

§ 14 Benutzungen

§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse (zu § 20 WHG)

§ 16 Verzicht auf Wasserbenutzungsrechte, -befugnisse und sonstige Vorhabenzulassungen

§ 17 Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten, -befugnissen und sonstigen Vorhabenzulassungen

§ 18 Änderung von Wasserbenutzungsanlagen

§ 19 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG)

Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 20 Gemeingebrauch (zu § 25 WHG)

§ 21 Bestimmungen für Gemeingebrauch, Eigentümergebrauch und Anliegergebrauch sowie für das Verhalten im Uferbereich (zu §§ 25 und 26 WHG)

§ 22 Umtragen von Hindernissen

§ 23 Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung (zu §§ 33 bis 35 WHG)

§ 24 Wasserkraftnutzung (zu §§ 12 und 35 WHG)

§ 25 Vorhandene Querbauwerke (zu § 35 Absatz 3 WHG)

§ 26 Stauanlagen

§ 27 Ablassen

§ 28 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG)

§ 29 Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG)

§ 30 Gewässerunterhaltung (zu § 39 WHG)

§ 31 Unterhaltung von Wasserbenutzungsanlagen und sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG)

§ 32 Träger der Unterhaltungslast (zu § 40 WHG)

§ 33 Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände

§ 34 Ersatzweise Durchführung (zu § 40 Absatz 4 WHG)

§ 35 Beitragspflicht zum Unterhaltungsaufwand der Gemeinden (zu § 40 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG)

§ 36 Beitragspflicht privater Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer

§ 37 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung (zu § 41 WHG)

§ 38 Fischerei

Abschnitt 3 Schifffahrt

§ 39 Ausübung der Schifffahrt

§ 40 Beleihung von juristischen Personen

§ 41 Fahrverbot

Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 42 Erlaubnisfreie Benutzungen (zu § 46 WHG)

§ 43 Erdaufschlüsse, Geothermie (zu § 49 WHG)

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete

§ 44 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserversorgungsanlagen (zu § 50 WHG)

§ 45 Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete (zu §§ 52 und 53 WHG)

Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

§ 46 Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung (zu § 56 WHG)

§ 47 Konzeption der Abwasserbeseitigung

§ 48 Genehmigung und Anzeige von Abwasseranlagen (zu § 60 Absatz 3 und 4 WHG)

§ 49 Indirekteinleiterkataster

§ 50 Öffentliche Abwasseranlagen (zu §§ 60 und 61 WHG)

§ 51 Private Abwasseranlagen (zu §§ 60 und 61 WHG)

§ 52 Gewässerschutzbeauftragte (zu § 64 Absatz 1, § 65 Absatz 2 und § 66 WHG)

Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 53 Allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu § 62 WHG)

Abschnitt 4 Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen

§ 54 Ausbaulast

§ 55 Planfeststellung, Plangenehmigung (zu § 68 WHG)

§ 56 Veränderungssperre

§ 57 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaus

§ 58 Vorteilsausgleich

§ 59 Aufwendungsersatz

§ 60 Dämme

§ 61 Unterhaltungslast für Dämme

§ 62 Beitragspflicht zum Aufwand der Gemeinden für Unterhaltung und Ausbau von Dämmen

§ 63 Bau und Betrieb von Stauanlagen

§ 64 Gemeinsame Schutzvorschriften

Abschnitt 5 Hochwasserschutz

§ 65 Überschwemmungsgebiete (zu §§ 76 und 78 bis 78 c WHG)

Abschnitt 6 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 66

§ 66 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan (zu § 7 Absatz 2 bis 4, §§ 82 bis 84 WHG)

§ 67 Mitwirkungs- und Auskunftspflichten

§ 68 Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen (zu §§ 82 und 83 WHG)

§ 69 Wasserbuch (zu §§ 87 und 21 WHG)

Abschnitt 7 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 70 Mitbenutzen von Anlagen (zu § 94 WHG)

§ 71 Fristen zur Ausführung der Arbeiten

§ 72 Leistung der Entschädigung

§ 73 Vorzeitige Besitzeinweisung

Teil 4
Entschädigung, Ausgleich

§ 74 Umfang und Art der Entschädigung

Teil 5
Gewässeraufsicht

§ 75 Allgemeine Gewässeraufsicht

§ 76 Gewässerkundlicher Dienst

§ 77 Erfassung der Wasserentnahmen

§ 78 Bauüberwachung und Bauabnahme

§ 79 Wasser- und Eisgefahr

Teil 6
Zuständigkeit und Verfahren

Abschnitt 1 Zuständigkeit

§ 80 Wasserbehörden

§ 81 Sachverständige

§ 82 Sachliche Zuständigkeit

§ 83 Zuständigkeit der Flussgebietsbehörden

§ 84 Zusammentreffen mehrerer Entscheidungen

§ 85 Zuständigkeit für Veränderungssperren (zu § 86 WHG)

Abschnitt 2 Allgemeine Verfahrensbestimmungen

§ 86 Antrag

§ 87 Schriftform

§ 88 Aussetzung auf Grund von Einwendungen

§ 89 Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 90 Beweissicherung

§ 91 Datenverarbeitung (zu § 88 WHG)

§ 92 Anzeigeverfahren

§ 93 Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

§ 94 Zusammentreffen mehrerer Anträge

§ 95 Verfahrensregelungen zu Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, Gewässerrandstreifen und Veränderungssperren

§ 96 Anordnungen der obersten Wasserbehörde in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten (zu §§ 23 und 50 bis 53 WHG)

§ 97 Heilung von Verfahrens- und Formmängeln

§ 98 Entschädigungs- und Ausgleichsverfahren

Teil 7
Wasserbenutzungsabgaben

Abschnitt 1 Benutzungsentgelt

§ 99 Besondere Bestimmungen für die Wasserkraftnutzung und das Entnehmen fester Stoffe

Abschnitt 2 Wasserentnahmeentgelt

§ 100 Entgelt für Wasserentnahmen

§ 101 Begriffsbestimmungen

§ 102 Entgeltpflichtige Benutzungen

§ 103 Ausnahmen von der Entgeltpflicht

§ 104 Bemessungsgrundlage, Entgeltsatz, Veranlagungszeitraum, Zweckbindung

§ 105 Ermäßigung für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern

§ 106 Ermäßigung für die Verwendung von Grundwasser

§ 107 Härtefälle

§ 108 Festsetzung, Vorauszahlungen, Fälligkeit

§ 109 Feststellung durch Grundlagenbescheid

§ 110 Nachweise für Ermäßigungen

§ 111 Nachweise für Härtefälle

§ 112 Aufhebung oder Änderung, Nacherhebung

§ 113 Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

§ 114 Berichtspflicht

Abschnitt 3 Abwasserabgabe

§ 115 Ermittlung auf Grund des Bescheides (zu § 3 Absatz 3 und § 4 AbwAG)

§ 116 Niederschlagswasser (zu § 7 AbwAG)

§ 117 Kleineinleitungen (zu § 8 AbwAG)

§ 118 Abgabepflicht für Dritte, Abwälzbarkeit (zu § 9 Absatz 2 AbwAG)

§ 119 Verdünnung (zu § 9 Absatz 5 Satz 1 AbwAG)

§ 120 Verrechnung (zu § 10 Absatz 3 AbwAG)

§ 121 Erklärungspflicht (zu § 11 AbwAG)

§ 122 Festsetzung der Abgabe, Fälligkeit

§ 123 Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren

§ 124 Abzug des Verwaltungsaufwands

Teil 8
Straf- und Bußgeldbestimmungen

§ 125 Anwendung der Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 126 Ordnungswidrigkeiten

Teil 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 127 Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes

§ 128 Übergangsregelung

Anlage 1 (zu § 4 Satz 3)

Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 2)
Einzugsgebiete der Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg

Anlage 3 (zu § 32 Absatz 2 Satz 2)
Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung in der Unterhaltung des Landes

Anlage 4 (zu § 39 Absatz 1 Satz 2)
Verzeichnis der für die Schifffahrt bestimmten Gewässer

Anlage 5 (zu § 61 Absatz 2)
Verzeichnis der Hauptdämme

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