Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 26. September 2011, AllMBl. S. 546
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erlassen zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Wegebau im Wald und zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Forstbehörden und Naturschutzbehörden folgende Richtlinie:
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